ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 
ARTIKEL 1: ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden "AGB" genannt, gelten für den Verkauf von Fahrzeugen der Firma AUTO DECLIC, Siret-Nr. 48169945200068, im Folgenden "AUTO DECLIC" genannt, an ihre Kunden, d. h. Unternehmen, die üblicherweise eine Tätigkeit im Handel mit Kraftfahrzeugen ausüben.

Jeder Verkauf eines Fahrzeugs wird durch einen "Bestellschein" formalisiert, der Folgendes beinhaltet:

Die vollständige und vorbehaltlose Annahme der AGB sowie des Bestellscheins für den betreffenden Verkauf durch den KUNDEN.
Den Verzicht des KUNDEN, in irgendeiner Weise und aus irgendeinem Grund eine oder mehrere gegenteilige oder nicht formell vorgesehene Bestimmungen der AGB oder des Bestellscheins für den betreffenden Verkauf anzuwenden.
1.2 Wenn AUTO DECLIC aufgrund eines Fehlers oder einer Unterlassung des Partners einen Rechtsbehelf, zu dem das Unternehmen gemäß dieser AGB berechtigt ist, nicht ausübt, berührt dies nicht das Recht von AUTO DECLIC, den oder die Rechtsbehelfe, zu denen sie gemäß dieser AGB berechtigt ist, für jeden nachfolgenden Verstoß der gleichen oder einer anderen Art oder sogar für den Verstoß, der nicht Gegenstand eines sofortigen Rechtsbehelfs oder Anspruchs war, auszuüben.
ARTIKEL 2: PRÄSENTATION UND WERBUNG FÜR FAHRZEUGE
Die von AUTO DECLIC in seinen Kommunikationsmitteln gegebenen Präsentationen dienen nur der Information und sind nicht vertraglich bindend. Insbesondere die fotografischen Darstellungen sind unverbindlich und finden den Verkaufsgegenstand ohne Verpflichtung zur Genauigkeit. Aus diesem Grund sind diese Daten nicht verbindlich für AUTO DECLIC, die das Recht behält, alle Elemente, die auf ihren Kommunikationsträgern finden, zu modifizieren. Nur die Textbeschreibungen sind maßgeblich.
ARTIKEL 3: BESTELLUNG VON FAHRZEUGE
2.1 Jeder Verkauf wird durch einen von AUTO DECLIC erstellten Bestellschein initialisiert, der vom KUNDEN ordnungsgemäß bestätigt und von ihm und von AUTO DECLIC unterzeichnet wird

2.2 Jede validierte Bestellung kann ab dem Zeitpunkt ihrer Validierung nicht mehr annulliert oder modifiziert werden, es sei denn, AUTO DECLIC hat eine schriftliche Vereinbarung in diesem Sinne getroffen und es liegt keine höhere Gewalt vor (siehe Artikel 4.7).

2.3 Die Bestellung wird dem KUNDEN zugewiesen. Die Bestellung ist nicht auf einen Dritten übertragbar, es sei denn, AUTO DECLIC hat vorher schriftlich zugestimmt.
ARTIKEL 4: LIEFERUNG - TRANSPORT
4.1 Vorbehaltlich spezifischer Bestimmungen, die auf dem Bestellschein vermerkt sind, verstehen sich die Fahrzeugverkäufe "Abfahrt Lagerpark" in der auf dem Bestellschein genannten Stadt.

Falls der KUNDE das/die Fahrzeug(e) nicht direkt abholt, wird der KUNDE AUTO DECLIC über den Namen des Spediteurs informieren, dem das/die Fahrzeug(e), das/die Gegenstand der Bestellung ist/sind, übertragen werden soll(en).

Der KUNDE wird das Fahrzeug dann zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in Besitz nehmen.

4.2 AUTO DECLIC kann die Lieferung der Bestellung an den vom KUNDEN angegebenen Ort vornehmen, nachdem sich beide Parteien über die Bedingungen (Preis, Ort, Frist) geeinigt haben. Diese Leistung wird ausdrücklich in der Bestellung erwähnt und ist Gegenstand der vereinbarten Rechnungsstellung.

In diesem Fall verfügt AUTO DECLIC über jede Freiheit bei der Wahl des Transportmittels sowie bezüglich der Wahl des Transportunternehmens.

AUTO DECLIC wird dem KUNDEN den voraussichtlichen Zeitraum der Lieferung des Fahrzeugs mitteilen. Das Lieferdatum wird dem KUNDEN von AUTO DECLIC mitgeteilt, sobald AUTO DECLIC über die Informationen verfügt, die es ermöglichen, dieses Datum festzulegen.

4.4 Der Gefahrenübergang findet statt:

Bei der Abholung des Fahrzeugs durch den KUNDEN an dem von AUTO DECLIC zu diesem Zweck angegebenen Ort im Falle eines Verkaufs "ab Lagerpark" (siehe Artikel 4.1).
Bei der Lieferung des Fahrzeugs an den auf dem Bestellschein vereinbarten Ort im Falle einer Lieferung durch AUTO DECLIC (siehe Artikel 4.2).
Von diesem Zeitpunkt an steht das Fahrzeug, das Gegenstand der Bestellung ist, unter der Verantwortung des KUNDEN, der das volle Risiko des Verlusts und, allgemeiner, der Schäden trägt, die das Fahrzeug erleiden oder verursachen könnte - und zwar aus welchem Grund und in welcher Eigenschaft auch immer.

4.5 Im Falle einer Lieferung durch AUTO DECLIC sind die Fristen rein indikativ. AUTO DECLIC wird sich bemühen, die ursprünglich mitgeteilte Lieferfrist einzuhalten. Eine Überschreitung der Lieferfrist kann jedoch nicht zu einer Entschädigung oder Stornierung der Bestellung führen

4.6 Bei einem Verkauf von mehreren Fahrzeugen kann die Lieferung als Ganzes oder in Teilen erfolgen, ohne dass dies zu einer Entschädigung oder Stornierung der Bestellung führt.

4.7 Das Eintreten eines Falles höherer Gewalt befreit AUTO DECLIC - vorübergehend oder definitiv - von jeder Lieferverpflichtung und dies ohne Entschädigung zu Gunsten des KUNDEN. Unter eine derartige Situation fallen - ohne dass diese Liste erschöpfend ist - die folgenden Ereignisse: Zerstörung, die alle oder einen Teil der Einrichtungen des Verkäufers betrifft, schwere öffentliche Unruhen, bewaffnete Konflikte, Streiks, Aufruhr, Regierungsmaßnahmen, Epidemien, Blockierung der Transport- und Kommunikationsmittel, Naturkatastrophen und im Allgemeinen alle Ereignisse oder Ursachen, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, die die Versorgung und/oder Lieferungen des Verkäufers oder die seiner Lieferanten und/oder Dienstleister behindern und/oder stoppen und AUTO DECLIC in gutem Glauben daran hindern, die Lieferung der Bestellung auszuführen.
ARTIKEL 5: ANNAHME DES FAHRZEUG
Bei der Lieferung des Fahrzeugs (vgl. Artikel 4) nimmt der KUNDE alle notwendigen Untersuchungen vor, um eventuelle Schäden oder Nichtübereinstimmungen festzustellen und untersucht insbesondere die Art, den Zustand, die Merkmale des Fahrzeugs und vergewissert sich ganz allgemein, dass das gelieferte Fahrzeug mit der betreffenden Bestellung übereinstimmt.

Unter allen Umständen muss jeder Vorbehalt oder jede Anfechtung bezüglich der Konformität der Lieferung bei Abholung oder Empfang des Fahrzeugs formell mitgeteilt werden. In beiden Fällen gilt:

Vorbehalte müssen vom KUNDEN ausdrücklich und detailliert auf dem Transportschein vermerkt werden und AUTO DECLIC sofort per E-Mail mit unterstützenden Fotos zur Kenntnis gebracht werden und innerhalb von 3 Werktagen direkt an AUTODECLIC bestätigt werden.
Dies ist unbeschadet von den vom KUNDEN gegenüber dem Transportunternehmen zu treffenden Vorkehrungen (siehe Artikel 4.2).
ARTIKEL 6: RÜCKSENDUNGE
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von AUTO DECLIC kann kein Fahrzeug zurückgegeben werden

Jede gewährte Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des KUNDEN.

Bis zu einer eventuellen Zustimmung zur Rückgabe wird das oben genannte Fahrzeug in den Räumlichkeiten des KUNDEN gehalten

Der KUNDE hat die Pflicht, AUTO DECLIC alle Informationen und Justitifizierungen bezüglich des gemeldeten Mangels oder der Nichtkonformität zu liefern. Gegebenenfalls muss der KUNDE AUTO DECLIC oder einem Vertreter von AUTO DECLIC die Möglichkeit geben, eine Untersuchung des Fahrzeugs vorzunehmen und muss davon absehen, selbst einzugreifen, bevor eine formelle Zustimmung von AUTO DECLIC vorliegt. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen durch den KUNDEN schließt jeden Anspruch gegen AUTO DECLIC aus und entbindet letztere von jeglicher eventuellen Haftung.
ARTIKEL 7: HAFTUNG
Das Fahrzeug wird von AUTO DECLIC in seinem Zustand und auf der Grundlage der Informationen, die AUTO DECLIC zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bestellung zur Verfügung stehen, verkauft.

AUTO DECLIC nimmt eine Schätzung der Instandsetzungskosten in Bezug auf die Karosserie vor.

Im Falle einer bei der Abnahme festgestellten Abweichung siehe Artikel 5.